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Unsere Historie
Verbandsgründung 1948
Am 6. April 1948 wurde im Rathausfestsaal in Saarbrücken der "Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie des Saarlandes" ins Leben gerufen. Von den hundert anwesenden Unternehmen entschlossen sich 88 anlässlich der Gründungsversammlung zum sofortigen Verbandsbeitritt. Im Vorfeld der Gründung gab es unter den Firmen erhebliche Diskussionen über die Ausgestaltung des Verbandes. Auch ein Arbeitgeberverband der verarbeitenden Industrie war im Gespräch. Letztlich waren sich die Unternehmen - Anfang der 50er Jahre hatte der Verband fast 200 Mitglieder - einig, dass nur ein gemeinsamer Zusammenschluss ausreichende Schalgkraft haben würde, um die großen Aufgaben im Wiederaufbau des Landes und der Angliederung an die französische Wirtschaft erreichen würde, zu der das Saarland Ende der 40er Jahre gehörte. Die Verbandsmitgliedschaft war von großer Treue geprägt. Beim 40-Jahre-Jubiläum waren immer noch 40 frt Gründungsmitglieder im Verband vertreten.
Ebenfalls 1948 wurde der "Fachverband der weiterverarbeitenden Eisen- und Metallindustrie e.V." gebildet, dem die Aufgabe der wirtschaftspolitischen Betreuung der saarländischen Metallindustrie zukam. Beide Verbände, der Arbeitgeberverband und der Fachverband fusionierten im Jahr 1973 zum "Verband der Eisen- und Metallindustrie des Saarlandes e.V.", der in seiner Satzung als Verbandzweck die Vertretung der gemeinsamen sozialpolitischen und wirtschaftspolitischen Interessen seiner Mitglieder aufführt. 1989 änderte der Verband seinen Namen in "Verband der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes e.V."
Erster fester Sitz des Verbandes war die Mainzerstraße 155, nahe der Hellwigstraße.
Die Menschen an der Spitze - 75 Jahre ME Saar
Die Verbandsarbeit lebt vom vertrauensvollen Miteinander von Haupt- und Ehrenamt. Hier finden Sie eine Chronologie der Präsidenten und Geschäftsführer des Verbandes.
Verbandshaus im historischen Ambiente
Sitz im früheren Garten der Villa Langhammer
Der Sitz des ME Saar ist ein Neubau aus den 60er Jahren, der in der Nachbarschaft des früheren Gartenhauses der Villa Langhammer entstanden ist. Die heute denkmalgeschütze Villa Langhammer hatte sich der Stahlbaukonstruktionsfabrikant Bernhard Seibert zwischen 1924/25 im Stil des Neobarock bauen lassen. Dazu gehörte ein barocker Lustgarten am Hang hinter dem Haus. In den 40er Jahren verliefen hier die Linien der Panzersperren, die noch heute als denkmalgeschützte Relikte des Krieges am unteren Ende des Gartens zu sehen sind. In den 60er Jahren entstand im unteren Teil des Gartens eine repräsentative Bungalow-Villa als Wohnhaus, in die später der Verband eingezogen ist. Fotos aus der Vergangenheit dokumentieren die Entstehung des Hauses.
Präsident Edgar Stöber 1988: Rückblick auf 40 Jahre Verbandsgeschichte
Der damalige Präsident des Verbands- der Eisen- und Metallindustrie des Saarlandes, Dipl. Ing. Edgar Stöber, hat 1988 anlässlich des 40jährigen Verbandsjubiläum einen Rück- und Ausblick auf die Industrie-Situation im Saarland gehalten. Dabei zeigt sich auch, dass der Nachteil der späten Eingliederung in die föderalistische Gemeinschaft der Bundesblick viele Jahre ein Wettbewerbsnachteil für die saarländische Wirtschaft war.
Apell für mehr Marktwirtschaft
Bis heute aktuell: Rede zum 40. Verbandsjubiläum von Otto Graf Lambsdorff
Anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Verbandes der Eisen- und Metallindustrie des Saarlandes, wie der Verband damals noch hieß, hat der FDP-Politiker Dr. Otto Graf Lambsdorff eine Rede gehalten, die bis heute ihre Aktualität weitgehend erhalten hat. Seine wichtigste These: Arbeit muss rentabel sein und die Arbeitskosten im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig sein.
Dokumente aus der Gründerzeit der saarländischen Verbände
Satzungen, Arbeitsordnungen, Zuschlagsanweisungen
Bereits Anfang des vergangenen Jahrhunderts haben sich die Betriebe der Eisen- und Stahlindustrie zusammengeschlossen, um gemeinsam als Gruppe ihre Interessen besser durchsetzen zu können."Der Verein Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller hat den Zweck, die gemeinsamen Interessen der deutschen Eisen- und Stahlindustrie in den sie berührenden volkswirtschaftlichen Angelegenheiten wirksam zu vertreten", heißt es in §1 der Satzung aus dem Jahr 1914. Im Fokus stehen demnach "die wirtschaftliche Gesetzgebung des Reiches und der Einzelstaaten, der Abschluss günstiger Handels- und Schiffahrtsverträge, die Regelung der Arbeitsverträge", aber auch "die Vervollständigung der Verkehrsmittel, die Verbesserung des Betriebes auf ihnen, sowie die Vereinfachung und günstigere Gestaltung der Tarife".
Noch etwas breiter gefasst waren die Aufgaben des "Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Saarindustrie". Hier heißt es in §2: "Der Verein wird suchen seinen Zweck zu fördern:
- durch schriftstellerische Tätigkeit
- durch Vorstellungen bei den Behörden und gesetzgebenden Körperschaften
- durch Vermittelungen bei den einzelnen Industriellen und Industriezweigen
- durch die Sammlung statistischen Materials
- durch jede sonstige geeignete Vertretung der Vereinsinteressen
Das Stinnes-Legien-Abkommen, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vier Jahre später den Grundstein für die Sozialpartnerschaft legten, war 1914 noch nicht in Sicht. Entsprechend kämpferisch mutet 2014 noch die Formulierung der Satzung des Arbeitgeberverbandes an. Hier heißt es in Absatz 1: "Der Zweck des Arbeitgeberverbandes der Saarindustrie ist die Aufrechterhaltung freundlicher Beziehungen zwischen Unternehmer und Arbeiter im Saargebiet durch Bekämpfung sozialdemokratischer und gewerkschaftlicher Bestrebungen, insonderheit hinsichtlich von Ausständen und Boykotts."
Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts hat sich dann ein Miteinander von Unternehmen und Arbeiterschaft entwickelt. Arbeitsordnungen und Zuschlagsvereinbarungen regelten sehr genau, wie sich die Seiten im Arbeitsverhältnis zu verhalten haben. So sind die Belegschaftsmitglieder verpflichtet, "pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, die übertragene Arbeit mit Fleiß, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszuführen und alles zu vermeinden, was die Arbeit und Ordnung im Betrieb stören und dem Betrieb Nachteil bringen könnte", wie es die Musterarbeitsordnung von 1949 vorschreibt. Umgekehrt sind Kontrollen an den Torhäusern auf "unrechtmäßig mitgeführte Gegenstände" durch den Arbeitgeber "so durchzuführen, daß dadurch die Ehre des Belegschaftsmitglieds nicht verletzt wird."
Für historisch interessierte Leser sind diese Dokumente wahre Fundstücke, die das Leben und Arbeiten zu Beginn und in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts abbilden - und die gleichzeitig die Grundlage für manche Regelung heutiger Tarifverträge liefern.