Blick in die Vergangenheit

Auch heute sind in einigen Unternehmen frühere Verträge aktiv

Nicht jedes Unternehmen wendet in seinem Unternehmen bereits die neuen Tarifverträge an, die sich nach dem Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) richten. Häufig ist es deshalb nötig, auch noch einmal die im Unternehmen geltenden Regeln mit früheren Verträgen abzugleichen. Hier finden Sie die Tarifregeln, die ohne das Entgelt-Rahmenabkommen anzuwenden sind, sowie die entsprechenden Tarifkarten. Auch den Bundesmontagetarifvertrag (ERA), der weiterhin in Nachwirkung ist, können Sie hier nachlesen.

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Hier finden Sie alle wichtigen Tarif-Informationen

Unternehmen, die das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) noch nicht umgesetzt haben, finden hier die für sie relevanten Tarif-Sammlungen.

Tarifverträge ohne ERA

Wie war es in der Vergangenheit? Zum Recherchieren finden Sie hier die ungültigen Tarifkarten der vergangenen Jahre:

Ungültige Tarifkarten

Obwohl er seit Jahren nur noch in der Nachwirkung ist, bleibt er für viele Betriebe doch relevant:

Bundesmontagetarifvertrag