> Arbeits- und Sozialrecht
Die Arbeits- und Sozialgerichte im Saarland
Standorte und Kontakte
Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Saarland ist seit Mitte 2018 an einem Ort im Saarland konzentriert. Sowohl das erstinstanzliche Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht, das in zweiter Instanz für Berufungen und Beschwerden zuständig ist, finden Sie in der
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Postfachadresse:
Postfach 10 18 08
66018 Saarbrücken
Telefon Arbeitsgericht:
0681 501-05
Telefax Arbeitsgericht:
0681 501-3648
Telefon Landesarbeitsgericht:
0681 501-05
Telefax Landesarbeitsgericht:
0681 501-3607
Rechtsantragstelle
Zimmer 0.03 (Erdgeschoss)
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Telefon: 0681 501- 5132
Servicezeiten
Die Geschäftsstellen und Einrichtungen der saarländischen Arbeitsgerichtsbarkeit erreichen Sie zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Internetseite der Saar-Arbeitsgerichte
Sozialgericht und Landessozialgericht für das Saarland
Die Sozialgerichtsbarkeit finden Sie mit dem erstinstanzlichen Sozialgericht und in zweiter Instanz mit dem Landessozialgericht am folgenden Standort:
Postadresse:
Egon-Reinert-Straße 4 - 6
66111 Saarbrücken
Telefon 0681 501-05
Telefax 0681 501-2500
oder 0681 501-2474
Telefonische Erreichbarkeit:
Wegen der Corona-Pandemie ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt!
Montag-Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Sprechzeiten:
Wegen der Corona-Pandemie werden auch die Sprechzeiten verkürzt!
Montag-Freitag: 10.00-12.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie Klagen und Berufungen natürlich weiterhin fristwahrend schriftlich eingereicht bzw. in den Briefkasten eingeworfen werden.
Elektronischer Rechtsverkehr
Seit dem 1. Januar 2018 ist der elektronische Rechtsverkehr bei allen saarländischen Gerichten eröffnet. Schriftsätze und deren Anlagen sowie sonstige Anträge und Erklärungen können elektronisch ausschließlich über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des jeweiligen Gerichts eingereicht werden. Sie sind entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen oder auf einem sicheren Übertragungsweg einzureichen.
Die Übermittlung von Schriftsätzen und deren Anlagen sowie sonstigen Anträgen und Erklärungen per E-Mail ist nicht zulässig. Insbesondere kann mit einer E-Mail keine Frist gewahrt werden.
Internetseite der Saar-Sozialgerichte