Unterlagen für die Streikbegleitung

Formular 2022 zur Meldung von Streiks in Ihrem Unternehmen; bitte am Streiktag unverzüglich per E-Mail an sturmthou-shalt-not-spammesaar.de melden.
 

Hinweis zur Vermeidung von Doppelmeldungen:
Die Anzeigepflicht des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit nach § 320 Abs. 5 SGB III wird durch diese Tagesmeldung an den Verband erfüllt. Einer gesonderten Meldung an die Agentur für Arbeit bedarf es daher nicht.

Argumentationshilfen