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VSU: EU-Lieferketten-Richtlinie setzt Unternehmen unkalkulierbaren Risiken aus

Die neuen Vorschriften sollen bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten.

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) sieht die Einigung des Europaparlaments und der EU-Staaten auf ein europäisches Lieferkettengesetz mit großer Sorge. Die europäische Regelung enthält deutliche Verschärfungen gegenüber der bestehenden deutschen Regelung. „Besonders kritisch ist aus unserer Sicht, dass Unternehmen künftig auch für nachgelagerte Tätigkeiten verantwortlich sein können“, sagt VSU-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. So sollen Unternehmen unter anderem auch für Verstöße bei Vertrieb und Recycling in die Verantwortung genommen werden.

Angesichts der großen Zahl an Zulieferern und Kunden ist es unrealistisch, dass die Betriebe all diese Beziehungen dauerhaft kontrollieren können. „Es ist auch weltfremd zu glauben, dass ein Hersteller beispielsweise von Konsumgütern das ordnungsgemäße Recycling all seiner Produkte überwachen kann“, sagt Schlechter.

Dazu sollen die Vorschriften bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gelten – mit deutlich stärkeren Haftungsrisiken als im deutschen Lieferkettengesetz. „Unternehmen – vor allem mittelständische Unternehmen – werden durch diese Regeln komplett überfordert. Sie sollen für Dinge haften, die sie letztlich gar nicht kontrollieren können.“ Damit droht aus Sicht der VSU ein europäisches Bürokratiemonster mit hohen Haftungsrisiken ohne jeden menschenrechtspolitischen Effekt.

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Joachim Wollschläger
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