ME Saar aktuell

Neue Vorgaben für den Mitarbeitereinsatz in Europa machen Unternehmen ratlos

Namensbeitrag von Indra Hadeler, Stellvertretende Geschäftsführerin für Internationale Beziehungen beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall, in der WELT

Jedes Jahr gehen Millionen von Beschäftigten deutscher Unternehmen auf Dienstreisen ins EU-Ausland und ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten vorübergehend in Deutschland. Doch aktuell herrscht bei vielen Arbeitgebern große Ratlosigkeit. Grund dafür sind neue Vorgaben aus Europa zum grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz. Doch fehlende Informationen machen die korrekte Umsetzung für die Unternehmen derzeit unmöglich. Trotzdem drohen Bußgelder bei Nichteinhaltung. Die Folge: Ein absolutes Bürokratiechaos.

Konkret geht es um die sogenannte EU-Entsende-Richtlinie. Diese Richtlinie betrifft nicht nur kurze Dienstreisen, z. B. zu Meetings, Messen oder Kundengesprächen, sondern auch Dienstleistungen wie Montageaufträge oder Wartungsarbeiten sowie längerfristige Auslandseinsätze, z. B. zu Schulungszwecken. Am 30. Juli ist nun die Frist für die Mitgliedstaaten abgelaufen, die 2018 beschlossenen Verschärfungen der Entsende-Richtlinie in die nationale Gesetzgebung umzusetzen – zusätzlich zu den schon existierenden Melde- und Dokumentationspflichten sowie der Pflicht zur Beantragung der sogenannten A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung. Leider weiß im Moment niemand, wie das neue Recht korrekt angewendet werden soll: Denn in fast keinem einzigen Land haben die von der Richtlinie zwingend vorgesehenen nationalen Online-Informationsportale die erforderliche Qualität, um einen ausländischen Arbeitgeber überhaupt erst in die Lage zu versetzen, die neuen Vorgaben zu erfüllen.

Das größte Problem sind dabei die neuen Entgeltbestimmungen: Diese sehen vor, dass statt der bisherigen Mindestentgeltsätze nun mindestens die Entlohnung eines vergleichbaren Arbeitnehmers gezahlt werden muss. Der Arbeitgeber muss also zunächst sämtliche "die Entlohnung ausmachenden Bestandteile" ermitteln, die im Zielland durch für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge oder kraft Gesetzes gelten. In Frankreich gibt es allein für die Metall- und Elektro-Industrie (M+E-Industrie) rund 80 Tarifverträge, die hier wie alle übrigen Tarifverträge allgemeinverbindlich sind. In vielen Ländern steht noch nicht einmal fest, welche Tarifverträge für Entsendungen überhaupt anzuwenden sind. Schon diese Beispiele zeigen, wie sehr die neue Richtlinie an der Realität der Unternehmen vorbeigeht.

Hinzu kommt, dass auch die arbeitsrechtlichen Vorgaben verschärft wurden. Zukünftig gilt bei jeder Entsendung, deren Dauer zwölf bzw. – nach einmaliger Verlängerungsmöglichkeit – 18 Monate übersteigt, das gesamte Arbeitsrecht des Ziellandes. Da eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers unzulässig ist, ist ein Günstigkeitsvergleich zwischen dem eigenen und ausländischen Rechtssystem durchzuführen. Das kann in der Praxis jedoch von einem einzelnen Unternehmen nicht geleistet werden. Dabei beschreibt das für die aktuellen Verschärfungen verantwortliche Bild der "Armuts- und Ausbeutungs-Entsendung" nur einen kleinen Teil der Realität. In der M+E-Industrie und in vielen anderen Branchen werden überdurchschnittliche Löhne gezahlt, gerade auch bei Entsendungen.

Die exportorientierte M+E-Industrie steht mit ihren über 25.000 Betrieben und rund vier Millionen Beschäftigten für einen Wachstumsmarkt der industrienahen Dienstleistungen. Doch die immer bürokratischeren Vorgaben verhindern, dass sie die Vorteile des EU-Binnenmarktes nutzen kann, dies steigert momentan den Frust bei den Unternehmen. Statt zusätzlicher Bürokratie braucht der europäische Binnenmarkt klare, einfache und einheitliche Regeln. Hier sind EU-Kommission und Mitgliedstaaten dringend gefragt. Dazu gehören eine praxistaugliche Basisabsicherung für alle Arbeitnehmer und spezifische Regeln für Entsendungen in den Branchen mit besonderen Herausforderungen inklusive verschärfter Kontrollen. Daneben muss es einheitliche Melde- und Dokumentationspflichten in allen EU- Mitgliedstaaten und umfassende, rechtssichere und verständliche Informationen auf den nationalen Entsendeportalen geben – und das zumindest auch in englischer Sprache. Für den Nachweis der Sozialversicherung müssen zeitnah digitale Lösungen entwickelt werden, die aufwändige A1-Bescheinigung ist nicht mehr zeitgemäß. Dringend erforderlich sind zudem einheitliche Ausnahmeregelungen für alle Dienst- bzw. Geschäftsreisen von bis zu einer Woche.