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Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie konnte ein differenziertes Gesamtpaket mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 4,9 Mrd. € und folgenden Eckpunkten vereinbart werden.

Am 25. Oktober 2020 einigten sich nach drei, von Streiks begleiteten, Verhandlungsrunden die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKU) und der Bund mit der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (auch im Namen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Gewerkschaft der Polizei und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt für die Forstwirtschaft) sowie dem dbb beamtenbund und tarifunion auf einen Tarifabschluss für die rund 2,3 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie konnte ein differenziertes Gesamtpaket mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 4,9 Mrd. € und folgenden Eckpunkten vereinbart werden:

1. Laufzeit

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 28 Monaten (01.09.2020–31.12.2022).

2. Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Nach 7 Monaten ohne Lohnerhöhung (01.09.2020–31.03.2021) werden die Löhne und Gehälter zum 1. April 2021 um 1,4 % (mind. 50 €) und zum 1. April 2022 um weitere 1,8 % steigen.
Die Vergütungen der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten werden ab 1. April 2021 und ab 1. April 2022 jeweils um 25 € erhöht. Die bisherige Regelung zur Übernahme von Auszubildenden wird verlängert.

Differenzierte Regelungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Alle Beschäftigten sowie Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung von durchschnittlich 400 €.

Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen erhalten eine neue Pflegezulage in Höhe von 70 € ab dem 1. März 2021. Sie erhöht sich auf 120 Euro ab 1. März 2022. Zudem wird die bisherige monatliche Intensivzulage ab 1. März 2021 auf 100 € und die Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten, ab dem 1. März 2021 auf 155 € monatlich angehoben.

Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 300 €.

Für die rund 175.000 Sparkassenbeschäftigten ist eine Entgelterhöhung ab 1. Juli 2021 um 1,4 % (mind. 50 €) sowie zum 1. Juli 2022 um weitere 1 % vereinbart worden. Zum Ende der Laufzeit ab 1. Dezember 2022 soll das Niveau der allgemeinen Entgelterhöhung erreicht und dabei ein Teil der Kosten durch eine Absenkung der Sparkassensonderzahlung bei zusätzlicher Gewährung weiterer Urlaubstage kompensiert werden.

Für den Bereich Flughäfen, die aufgrund der Corona-Pandemie einen massiven Rückgang der Fluggastzahlen zu verzeichnen haben, haben sich die Tarifpartner darauf verständigt, die Entgelte nicht weiter zu erhöhen. Zeitnah soll ein „Notlagentarifvertrag“ für die Flughäfen mit Senkung der Personalkosten und Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen abgeschlossen werden.

Sonstiges

Die Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet Ost wird in zwei Schritten in 2022 und in 2023 auf das Westniveau angeglichen (für Beschäftigten in Krankenhäusern und im Pflegebereich erst ab 2023). Zudem wurden Regelungen zur Entgeltumwandlung für Fahrräder und E-Bikes vereinbart.