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Schlechter: Lieferkettengesetz ist eine Belastung für die Unternehmen

Die Bundesregierung bringt nach langen Verhandlungen das umstrittene Lieferkettengesetz auf den Weg. Ziel ist es, die Menschenrechtslage in den Zulieferländern zu verbessern. Die Wirtschaft fürchtet, dass bei begrenztem Nutzen letztlich nur eine massive bürokratische Belastung für die Unternehmen und damit ein weiterer Wettbewerbsnachteil entsteht.

Das Lieferkettengesetz ist auch in der aktuellen Form eine Belastung für die Unternehmen. „Viele Unternehmen haben hunderte direkte Zulieferer“, sagt Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände. „Wenn sie nun all diese Zulieferer kontrollieren sollen, ist das ein erheblicher bürokratischer Aufwand“, sagt er. „Letztlich ist es ein Gesetz, das Beratern eine Sonderkonjunktur verschafft und die Kosten in den Unternehmen erheblich erhöht“, sagt Schlechter. Im internationalen Vergleich verliere die deutsche Wirtschaft so weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Bereits zuvor hatten die Spitzenverbände der Wirtschaft das Gesetz scharf kritisiert.
Die Wirtschaft steht hinter der Grundintention des Gesetzes, die Arbeitsbedingungen in der Welt zu verbessern und Ausbeutung sowie Kinderarbeit abzuschaffen. Letztlich sei das aber ein Problem, das auf politischer Ebene zwischen den Regierungen verhandelt werden müsse. „Arbeitsbedingungen werden durch eine Regierung vor Ort über Gesetze geregelt. Es kann nicht sein, dass ein Mittelständler im Saarland nun bewirken soll, was die Politik über viele Jahre nicht erreicht hat."
Das Lieferkettengesetz sieht vor, dass Unternehmen bei ihren Zulieferern sicherstellen müssen, dass es keine Menschenrechtsverletzungen gibt, dass keine Kinderarbeit vorkommt, die Menschen vor Ort fair bezahlt werden und dass sie Gewerkschaften gründen können. Sie sind nicht nur für ihre direkten Zulieferer verantwortlich, sondern letztlich auch für alle weiteren Zulieferer in ihrer Lieferkette, wenn sie von entsprechenden Verstößen Kenntnis haben könnten.
„Unternehmen müssen nun ein umfassendes Risikomanagement aufbauen“, sagt Schlechter. Neben der Installation von Risikomanagern müssen Kontrollroutinen eingerichtet werden, sämtliche Verträge müssen angepasst und Sanktionsmechanismen aufgebaut werden. Auch ist abzusehen, dass Lieferbeziehungen zu Regionen, die als kritisch eingeschätzt werden, komplett eingestellt werden. „Hier ist das Risiko einer Strafe zu hoch“, sagt Schlechter. Die kann bis zu zwei Prozent des Umsatzes betragen. Dass die Menschenrechtslage in den Ländern sich dadurch signifikant ändert, ist nicht zu erwarten.

 

Warenlager Logistik
Künftig müssen Unternehmen bei all ihren Waren dokumentieren, dass es keine Verstöße in den Lieferketten gab. Foto: Adobe Stock/hacohob