Presse-Informationen zur Tarifrunde

ME Saar übernimmt Tarifabschluss

„Tarifeinigung gibt uns Planungssicherheit bis Ende des Jahres“

Gemeinsam mit den Partnerverbänden von ME Mitte hat ME Saar heute für die Beschäftigten der saarländischen Metall- und Elektroindustrie einen Tarifabschluss erzielt. Dabei wurde der Abschluss aus Nordrhein-Westfalen vom 19. März weitgehend übernommen. Das Ergebnis steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Diese entscheidet am 31. März.

Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 23. März in Kraft und hat eine Laufzeit bis mindestens 31.12.2020. Die wichtigsten Ergebnisse: Die Entgelte werden bis Ende des Jahres auf dem bisherigen Niveau eingefroren. Für Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Pandemie sind ebenso Härtefallregelungen getroffen wie für Eltern, die wegen der Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen.

„Die Tarifeinigung gibt den Unternehmen erst einmal Planungssicherheit bis Ende des Jahres“, sagt ME-Saar-Hauptgeschäftsführer Martin Schlechter. „Angesichts der aktuell sehr schwierigen und unübersichtlichen Lage durch das Corona-Virus ist der Tarifabschluss vernünftig.“ Vor allem das Einfrieren der Entgelte gibt den Unternehmen Freiraum, für die Zeit nach der Krise zu planen. Gleichzeitig werden soziale Härten bei der Kurzarbeit abgefedert. „Durch die freiwillige Wiedereinführung des Tarifvertrags Zukunft in Arbeit können die Unternehmen die verbleibenden finanziellen Belastungen bei Kurzarbeit absenken bei gleichzeitiger Beschäftigungssicherung“, sagt Schlechter.

Schlechter sieht das Verhandlungsergebnis auch als einen Beleg für eine funktionierende Sozialpartnerschaft. „Beide Parteien sind in dieser schwierigen Situation konstruktiv aufeinander zugegangen und haben eine zukunftsorientierte Lösung gefunden“, sagt er. Nun gelte es, dieses Miteinander für die Ende des Jahres anstehenden Tarifverhandlungen zu bewahren. „Unabhängig von der Corona-Krise steht die Metall- und Elektroindustrie vor großen Herausforderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur gemeinsam lösen können“, sagt Schlechter.
Die Regelungen im Einzelnen:

Entgelt
Die Entgelttarifverträge aus dem Jahr 2018 werden unverändert bis mindestens 31.12.2020 wieder in Kraft gesetzt.

Solidartarifvertrag für 2020
Arbeitnehmer, die durch die Kurzarbeit in Not geraten sind, können über einen betrieblichen Entlastungsfonds unterstützt werden. Dafür zahlen die Arbeitgeber pro Vollzeitstelle zum 1. April 350 Euro in den Fonds ein. Freiwillige Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld können mit der Zahlung verrechnet werden. Über die Verwendung des Geldes entscheiden die Betriebsparteien. Nicht verbrauchte Gelder werden mit der betrieblichen Sonderzahlung 2020 ausgezahlt.

Betreuungstage für Eltern
Eltern, deren Kinder (bis zum 12. Lebensjahr) wegen der Schul- oder Kitaschließung zu Hause betreut werden müssen, können fünf freie Tage erhalten, wenn sie alle weiteren Möglichkeiten, wie staatlich finanzierte Freistellungstage, Arbeitszeitkonten oder Resturlaub aus dem Vorjahr bereits ausgeschöpft haben.

Reaktivierung des Tarifvertrags Zukunft in Arbeit
Der bewährte – auf freiwilliger Basis umsetzbare – Tarifvertrag Zukunft in Arbeit aus dem Jahr 2010 wird in modifizierter Form wieder in Kraft gesetzt. Er erlaubt es, betriebliche Sonderzahlungen auf das Jahr zu verteilen. Dadurch werden die sogenannten betrieblichen Remanenzkosten für die Arbeitgeber gesenkt, während die Arbeitnehmer höheres Kurzarbeitergeld und Beschäftigungssicherung erhalten.

Betriebliche Vereinbarungen zur Freie-Tage-Regelung
Die Betriebsparteien können in gegenseitigem Einvernehmen vereinbaren, dass statt der tariflichen Sonderzahlung T-ZUG (A) ausschließlich freie Tage mit ungeordneten laufenden Bezügen gewährt werden. Je nach Beschäftigtengruppe sind das sechs oder acht freie Tage.

Fragen bitte an:
Joachim Wollschläger
Kommunikation
T   0681 9 54 34-28
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