Profil für die Prozessbegleiter

1.   Haltung/Selbstverständnis

Der Prozessbegleiter trägt in erster Linie Verantwortung für die Prozessteuerung. Er versteht sich als Helfer, Berater und Dienstleister. Demzufolge begegnet er den an einer Schule vorgefundenen Sichtweisen und Lösungsversuchen mit Wertschätzung. Beurteilen und Belehren treten in den Hintergrund.
Qualifizierte Beratung ist geprägt von Freiwilligkeit, Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Professionalität.

Freiwilligkeit ist gegeben, wenn

  • sich die externe Beratung an den Bedürfnissen und Zielen der Schule orientiert
  • kein Zwang für Schule und Berater besteht, die Beratung entgegen dem eigenen Wunsch weiter zu führen


Unabhängigkeit ist gegeben, wenn

  • sich Schule und Berater an einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung orientieren
  • Berater nicht (unausgesprochen) eigene Ziele verfolgen und
  • sie sich nicht mit Zielen der Schulaufsicht oder der Schulleitung oder Teilen des Kollegiums identifizieren und als deren Agenten agieren


Vertraulichkeit ist gegeben, wenn

  • Vertraulichkeit dem Kollegium gegenüber zugesichert wird
  • Störungen des Vertrauensverhältnisses ernst genommen und umgehend geklärt werden


Professionalität ist gegeben, wenn

  • Berater Grenzen und Möglichkeiten ihrer Beratungskompetenz offen legen
  • Berater über Fach- und Methodenkompetenz verfügen

2.   Kompetenzen

Kompetenzprofil des/der Schulentwicklungsmoderator/s/in

Fachliche Kompetenzen

  • Konzepte und Methoden des Qualitätsmanagements kennen
  • Instrumente der Schulentwicklung kennen
  • Evaluationskonzepte und –methoden kennen und anwenden können
  • Wissen über Schulprofile, Leitbilder, Schulprogramme abrufen können
  • Verfahren der Schulprogrammarbeit kennen
  • Ergebnisse der Schul- und Unterrichtsforschung zur Schul- und Unterrichtsqualität kennen
     

Methodische Kompetenzen

  • Moderationstechniken anwenden können
  • Präsentationsmethoden beherrschen
  • Methoden der Gruppenkommunikation/Gruppenarbeit anwenden können
  • Zielvereinbarungsprozesse steuern können
  • Methoden der Teamentwicklung, Teamdiagnose anwenden können
  • Konfliktgespräche moderieren können
  • Vertrauens- und Evaluationskultur fördern können
  • Die Schule bei der Bestandsaufnahme beraten und bei deren Durchführung unterstützen
  • Basiswissen über systemische Schulentwicklung vermitteln
  • Die Schule bei der Dokumentation ihres Prozesses unterstützen
  • Evaluationsprozess kennen und anwenden können

3.    Aufgaben

3.1    Aufgaben vor dem Beratungsprozess

  • Herstellung eines vertrauensvollen Kontaktes der zu beratenden Schule mit den beiden Prozessbegleitern
  • Klärung der Erwartungen
  • Rollenklärung zwischen Berater, QM-Team bzw. Schule
  • Einigung auf Regeln der Zusammenarbeit
  • Abschluss des Kooperationsvertrages

3.2    Aufgaben während des Beratungsprozesses

Die Aufgaben des Prozessbegleiters sowie des QM-Teams der Schule sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.

Ihre Ansprechpartnerin bei weiteren Fragen ist Frau Tina Raubenheimer.
Telefon  0681 9 54 34-48
Telefax 06 81 9 54 34-78
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