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Das Entgeltrahmenabkommen - ein neues Verdienst-System in der M+E-Industrie
Vom Lohn und Gehalt zum einheitlichen Entgelt
Über 100 Jahre galt in der Industrie: Arbeiter verdienen Lohn, Angestellte verdienen Gehalt.
Wer sich das vor Augen führt, versteht, welche Revolution das Entgeltrahmenabkommen (ERA) mit sich gebracht hat, das die Tarifvertragsparteien am 6. Juli 2004 verhandelt haben. Denn damit ist die Zweiklassenteilung in der M+E-Industrie faktisch Geschichte geworden. Seit 2004 bekommen Arbeiter und Angestellte in den M+E-Unternehmen ein nach einheitlichen Kriterien ermitteltes Entgelt.
Grundidee des ERA-Projektes war es, die Arbeitsbewertung der neuen Arbeitswelt anzupassen. Gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer verfolgen letztlich gemeinsam die gleichen Ziele. Vergütungssysteme müssen dies unterstützen. Das variable Leistungsentgelt mit seinem Beitrag zur Wertschöpfung und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsprozesse rückt stärker in den Mittelpunkt der leistungsbezogenen Vergütung. Das variable Leistungsentgelt muss mit zeitgemäßen Bemessungsmethoden ermittelt und in die betriebliche Entgeltpolitik eingepasst werden.
Beim ERA-Entgeltsystem geht es darum, die Beschäftigten gemäß ihrer jeweiligen Arbeitsaufgabe in neue, gemeinsame Entgeltgruppen einzugruppieren. Im summarischen Arbeitsbewertungsverfahren wird die Arbeitsaufgabe (d. h. nicht der Beschäftigte!) ganzheitlich betrachtet. Es werden die Merkmale zugrunde gelegt, die erforderlich sind, um den Anforderungen dieser Arbeitsaufgabe zu entsprechen (z. B. Anlern- und Ausbildungszeiten oder Berufserfahrung). Die neue Eingruppierung muss in jedem Einzelfall korrekt erfolgen; eine einfache Gleichsetzung von Gruppe "X" (alt) gleich Gruppe "Y" (neu), also eine Regelüberführung, muss vermieden werden, damit die aus der modernen Arbeitswelt folgenden Werteverschiebungen (z. B. vom "alten" Dreher oder Fräser zum Einrichter und Bediener eines Bearbeitungszentrums) tariflich abgebildet werden können.
Die Tarifgruppen sind gestaffelt von einfachen bis zu hohen Anforderungen. Entsprechend wird das tarifliche Entgelt jeder Gruppe, das Grundentgelt, mit absoluten Euro-Beträgen festgesetzt. Aus diesen Festlegungen bildet sich die neue Entgeltlinie.
Wir haben uns mit der IG Metall Bezirksleitung Frankfurt auf elf Entgeltgruppen geeinigt. Das bedeutet für ME Saar: Aus acht Lohngruppen für Zeit- und Prämienlohn, acht Lohngruppen für Akkordlohn, sechs Gehaltsgruppen mit bis zu zehn Stufen für Techniker und Kaufleute und vier Gehaltsgruppen mit bis vier Stufen für Meister (insgesamt sind das 69 Lohn- und Gehaltsgruppen bzw. -stufen) sind elf einheitliche Entgeltgruppen, E 1 bis E 11, geworden.
Erläuterung in englischer Sprache - ERA: The Reform of Colective Wage Agreements
ERA in den Betrieben von ME Saar
Mit Ablauf der Frist zur betrieblichen Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) werden im Saarland knapp 41.000 Beschäftigte in 67 Betrieben nach den tariflichen Regelungen dieses Tarifvertrages vergütet. Damit hat das Entgeltrahmenabkommen vom 04. Juli 2004 die Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge vom 10.Mai 1990 als prägende tarifliche Regelungen für die Vergütung der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes abgelöst. Seit dem 01. Januar 2009 gelten die Bestimmungen des Entgeltrahmenabkommen (ERA) vom 04. Juli 2004 unmittelbar und zwingend in allen Betrieben, die Mitglied in dem Tarifträgerverband ME Saar sind und keine abweichenden tarifvertraglichen Regelungen getroffen haben. Mit gleichem Datum verlieren die bisherigen tariflichen Regelungen des Lohnrahmentarifvertrages und des Gehaltsrahmentarifvertrages vom 10. Mai 1990 ihre Wirkung.