Die Ergebnisse der Tarifrunde 2018

In der Tarifrunde 2018 hat die Mittelgruppe ein Verhandlungsergebnis erzielt, das sich eng an den Tarifabschluss für Baden-Württemberg anlehnt.

Die Verhandlungsergebnisse im Einzelnen:

  • Laufzeit des Tarifvertrags: 27 Monate (1. Januar 2018 – 31. März 2020)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 4,3 Prozent zum 1. April 2018
  • Einmalzahlung für die Monate Januar bis März in Höhe von 100 Euro (Auszahlung im März)
  • 2019 Einführung eines tariflichen Zusatzgeldes ("T-ZUG") in Höhe von 27,54 Prozent eines Monatsentgelts, auszahlbar im Juli; ein weiterer T-ZUG-Bestandteil, ein für alle Beschäftigten identischer Betrag (2019: 400 Euro) kann 2019 und auch in den Folgejahren verschoben, reduziert oder ganz gestrichen werden (dauerhafte Differenzierung)
  • Beschäftigte mit erhöhten privaten und beruflichen Belastungen (Kinder bis 8 Jahren, häusliche Pflege von Angehörigen ersten Grades mit mindestens Pflegegrad 1, Schichtarbeiter ab bestimmter Dauer in Schichtarbeit sowie bestimmter Betriebszugehörigkeit) können statt des prozentualen Monatsentgelts des T-ZUG auch acht freie Tage wählen (für Eltern und Pflegende maximal zweimal pro Kind und Pflegefall)
  • Anspruch für alle Beschäftigten auf befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht in Vollzeit: begrenzt auf 6 bis 24 Monate und Absenkung auf bis zu 28 Wochenstunden; Ablehnung aus betrieblichen Gründen möglich (z.B. Verlust von Schlüsselqualifikationen, Überlastungsquote von zehn Prozent aller Beschäftigten in "verkürzter Vollzeit" bzw. 18 Prozent in Teilzeit insgesamt)
  • Beibehaltung der Quote von maximal 18 Prozent der Beschäftigten, mit denen 40-Stunden-Verträge vereinbart werden dürfen
  • Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 30 Prozent per Betriebsvereinbarung, wenn ein Fachkräftemangel nachgewiesen werden kann (bisher nur durch freiwillige Betriebsvereinbarung zur Begrenzung des Einsatzes von Zeitarbeit möglich)
  • Möglichkeit einer Quotenanhebung auf 50 Prozent ("Strukturquote") für Technologiebetriebe per Betriebsvereinbarung, wenn im Betrieb mindestens 50 Prozent der Beschäftigten in der Entgeltgruppe 12 (bisher: EG14) oder höher eingestuft sind; Widerspruchsrecht des Betriebsrates bei allen drei Quoten, bei 18-Prozent-Quote erst, wenn diese um vier Prozentpunkte überschritten ist
  • Möglichkeit für die Betriebe, statt einer Quotenregelung auf ein Modell eines "kollektiven betrieblichen Arbeitszeitvolumens" zu wechseln; Festlegung dieses kollektiven Volumens auf durchschnittlich 35,9 Stunden pro Woche (ergibt sich aus 18 Prozent 40-Stünder und 82 Prozent 35-Stünder); Wechsel auch aus Quotenmodellen 30 & 50 Prozent möglich (kollektives Volumen dann 36,5 bzw. 37,5 Stunden); Effekt: Jeder Teilzeitbeschäftigte eröffnet Möglichkeit für zusätzliche 40-Stunden-Verträge (Bsp.: Ein Teilzeiter 20 Stunden (15 Stunden weniger) ermöglicht drei zusätzliche 40-Stünder (3 x 5 Stunden mehr); Widerspruchsrecht des Betriebsrats auch bei Überschreitung des kollektiven Volumens
  • Betriebe, die mit der heutigen Quotenwelt gut leben können, können Verbleib in der "alten Tarifwelt" erklären
  • Möglichkeit für die Betriebe, im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aus Zeitkonten bis zu 50 Stunden pro Jahr per Auszahlung auszubuchen (entspricht rechnerisch pro Woche gut einer Stunde mehr Volumen)
  • Tarifliche Rahmenregelung für freiwilligen Betriebsvereinbarungen zu "mobilem Arbeiten"
  • Ein zusätzlicher Freistellungstag für Auszubildende vor Prüfungen
  • Selbstverpflichtung zur Modernisierung und zeitgemäßen sowie rechtssicheren Anpassung der sechs bestehenden Manteltarifverträge in Baden-Württemberg mit dem Ziel, sie in einen einheitlichen Manteltarifvertrag für alle drei Tarifgebiete zu überführen.